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Über uns | Aktuelle Situation der Heimerziehung in Rumänien
Die Zahl der Kinder, die in staatliche Obhut gelangen, ist seit vielen Jahren rückläufig. Aufgrund der Weltwirtschaftskrise und eines mangelhaften Sozialnetzes werden aber vergleichsweise immer noch sehr viele Minderjährige – vor allem Säuglinge – der staatlichen Fürsorge überlassen. Es fehlt im Land an präventiver Sozialfürsorge. Der Staat bemüht sich, das umfassende Kinderschutzgesetz 272 / 2004 anzuwenden, aber zwischen Theorie und Praxis gibt es bedauernswerte Lücken.
Die Kinderschutzbehörden in den 41 Landkreisen leiden nach wie vor unter Mangel an qualifiziertem Personal und finanziellen Mitteln. In den letzten Jahren wurden im Sozialbereich Stellen gestrichen, was u.a. zur Unterversorgung in der Heimerziehung führte. Hinzu kommt die schlechte Bezahlung in diesem Bereich. Ein ungelernter Arbeiter verdient mehr als eine gelernte Sozialarbeiterin. Für die Ernährung eines Kindes in einer Einrichtung stehen 2,10 € /Tag zur Verfügung. Es verhungert nicht, muss aber auf wertvolle Nahrungsmittel wie teures Obst und Gemüse verzichten. Gesunde Ernährung ist generell noch wenig bekannt, in sozialen Einrichtungen ein Fremdwort. Psychologische Betreuung oder therapeutische Maßnahmen nach traumatischen Erlebnissen sind immer noch eine Seltenheit.
Durch die Finanzkrise müssen heute mehr „institutionalisierte“ Kinder von weniger Personal betreut werden. In den Kinderhäusern, wo Schichtdienst eingeführt wurde, betreut eine Angestellte 10 Kinder oder auch mehr. Die Folgen dieser personalen Unterbesetzung sind verheerend für die Minderjährigen. Ordnung, Sauberkeit, Disziplin und Nahrungsmittelzubereitung sind in den Einrichtungen gewährleistet. Individuelle Behandlung und liebevolle Zuwendung bleiben auf der Strecke. Um die Zahl der Sozialwaisen zu verringern, werden Kinder ohne gründliche Vorbereitung zu ihren leiblichen Eltern oder Verwandten bis zum 4. Grad abgeschoben. So konnte es passieren, dass ein Minderjähriger aus unserer Einrichtung zu seiner Mutter geschickt wurde, die bis dahin nur auf dem Papier existierte und nicht in der Lage war, sich um ihr Kind zu kümmern. Häufig versucht man, Kinder dort unterzubringen, wo Verwandte leben, vor allem wenn sie sich in einem anderen Landkreis aufhalten. Auf Bindung und Kontinuität in der Entwicklung eines Kindes wird wenig oder überhaupt keine Rücksicht genommen. Wirtschaftliches Denken bzw. Sparen steht an oberster Stelle und widerspricht dem Kinderschutzgesetz, wo in Art. 2 bereits deutlich steht: „Gesetze und etwaige Regelungen sind immer vorrangig dem höhergestellten Prinzip des Kinderwohls unterzuordnen“.
In Artikel 6 heißt es klar: „Stabilität und Kontinuität in der Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes ist zu gewährleisten!“
Das Vorgehen der Kinderschutzbehörden ist nicht einheitlich. Im Kreis Timis und Hunedoara sind Rückführungen in Familien äußerst selten. Im Kreis Arad wurden allein in den letzten Monaten 4 Kinder aus unseren Familienhäusern genommen, wo sie teilweise viele Jahre gelebt hatten. Weiterer Kontakt mit ihnen wurde von oben mit der Begründung untersagt, das Kind solle in seinem neuen Umfeld nicht irritiert werden. Wie sehr Kinder unter einem Wechsel ihres bisherigen Zuhauses leiden, erleben wir, wenn sie bei uns „angeliefert“ werden. Oft weinen sie tagelang und wirken traumatisiert. Solche Veränderungen sollten psychologisch begleitet werden. Das Personal ist ständig überfordert und kann sich wenig um neue Hausbewohner kümmern. Zum Glück zeigen Kinder starkes Mitgefühl und kümmern sich liebevoll um Neuzugänge.
Trotz unguter Veränderungen gerade in den letzten Jahren bleibt das Ziel unserer Arbeit in Rumänien, Sozialwaisen in unseren familiennahen privaten Einrichtungen ein Zuhause zu bieten, wo sie ausreichend gut versorgt und betreut werden. Leibliche Eltern können nicht ersetzt werden. Für Problemfälle gibt es jedoch fast immer Lösungen. Kleine familiennahe Kindereinrichtungen können durchaus in gewissem Rahmen Elternersatz bieten. Jedes Kind hat Anrecht auf zuverlässige Bezugspersonen und tragende Bindungen, die ihren individuellen Bedürfnissen weitgehend gerecht werden. Auf individuelle Förderung der uns Anvertrauten, Kontinuität in der Betreuung, vertrauenswürdiges Pflegepersonal und kindgerechte Einrichtungen wird besonderen Wert gelegt.
In unseren neun Familienhäusern leben circa 80 Kinder/Jugendliche zwischen 2 und 23 Jahren.
Ihre Aufenthaltsdauer ist unterschiedlich und variiert zwischen einigen Monaten und fast 2 Jahrzehnten. Mit Abschluss eines Berufes oder Studiums ist normalerweise der Aufenthalt in den Familienhäusern beendet. In Ausnahmefällen können junge Erwachsene ein betreutes Wohnen in unseren Apartments ( siehe Bacia und Lipova) zeitbegrenzt in Anspruch nehmen.
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